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Darf ich an meinem Gewässer ein Futterboot benutzen?

Letztes mal geändert: 15. Februar 2024

Da die Benutzung von Futterbooten in Niedersachsen nicht über das Fischereigesetz oder die Binnenfischereiordnung geregelt wird, wird die Nutzung von Futterbooten in der Regel über die Gewässerordnung des Bewirtschafters/des Vereins reguliert. Du solltest also zu allererst in Deinen Angelpapieren nachschauen, ob die Nutzung von Futterbooten zulässig ist. Solltest Du Dir unsicher sein, empfiehlt es sich, Dich im Vorhinein bei dem jeweiligen Bewirtschafter zu erkundigen, welche Regeln zur Futterbootnutzung an dem Gewässer gelten, an dem Du angeln möchtest.

Teilweise wird die Verwendung von Futterbooten über entsprechende Schutzgebietsverordnungen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete) durch die Behörden untersagt. Eine Karte mit den einzelnen Schutzgebieten findest Du hier auf dem Umweltkartenserver Niedersachsen. Den Link zum Verordnungstext findest Du in einem Infofenster. Dieses erscheint, wenn Du auf das jeweilige Schutzgebiet klickst.

 

 

 

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