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Aalbesatz 2024

Info und Förderung.

Liebe Verbandsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
auch 2024 werden vsl. wieder Aalbesatzmaßnahmen mit Landes- und EU-
Mitteln gefördert. Das Land entscheidet aber erst kurz vor Weihnachten
formell über das Förderprogramm. Dennoch fragen wir heute schon den
Bedarf an Aalbesatz für 2024 ab.

weitere Informationen.

Die Förderquote beträgt wie in den Vorjahren vsl. 60 % des Bruttopreises. Die Aalbesatzförderung wird weiterhin zentral vom Anglerverband Nds. (AVN) organisiert. Teilnehmen kann jeder Verein des AVN sowie in Pacht- und Besatzgemeinschaften organisierte Angelvereine des AVN. Sie brauchen zunächst nur den angefügten Antrag ausfüllen und bitte kurzfristig bis spätestens zum 20. Dezember 2023 absenden.

Alle weiteren Arbeitsschritte (Ausschreibung / Vergabe, Bestellung, Besatztermine etc.) werden von uns bearbeitet. Sobald der Förderbescheid vorliegt, organisieren wir zusammen mit den Vereinen die Aalbesatztermine. Aufgrund enger Förderfristen erfolgt der Farmaalbesatz (3-4 g/St.) von Mai bis Anfang Juni. Soweit verfügbar, erfolgt der Glasaalbesatz dieses Jahr von Ende Januar bis Anfang März (= neues Zeitfenster aufgrund geänderter Fangvorgaben für Glasaale in Frankreich). Nach Abschluss der Besatzmaßnahmen werden die Fördergelder im Spätsommer / Herbst an die Vereine ausgezahlt.

Anforderungen an die
Beantragung des Aalbesatzes.

1. Bitte senden Sie die den Antrag komplett ausgefüllt bis 20.12.2023 ab. Geben Sie unbedingt alle notwendigen Kontakt- und Kontodaten an, d.h. auch Telefon- und Handy-Nummern sowie E-Mail-Adressen des Vereins(-Vorsitzenden) und des zuständigen Gewässerwarts / Besatzbeauftragten, der die Aale abholt.

2. Förderfähig sind Besatzmaßnahmen mit Glas- oder Farmaalen in Fließgewässer oder Standgewässer mit dauerhaftem Fließgewässeranschluss. Geplant ist, je nach Verfügbarkeit, ein Besatz mit kleinen Stückgewichten (3-4 g/Stück). Ein Besatz mit Glasaalen ist aus administrativen Gründen nicht überall möglich, wird aber in Teilbereichen angestrebt.

3. Aalbesatzmaßnahmen in Standgewässer ohne dauerhaft aalpassierbare Zu- oder Abläufe (z.B. Baggerseen ohne bzw. mit unzureichender Verbindung zu Bächen/Flüssen) sind nicht förderfähig. Auch reine Salmonidengewässer, in denen Aale natürlicher Weise nicht vorkommen (z. B. Quellbereiche von Harzbächen), sind von der Förderung ausgeschlossen. Im Zweifel bitten wir um Rücksprache.

4. In Stillgewässern dürfen im Rahmen der Förderung pro Hektar max. 400 Stück Glasaal (= ca. 120 g) oder 200 Stück Farmaal (= 600-800 g) besetzt werden.

5. Vereine können auch Kleinstmengen beantragen (Mindestbestellmenge 1 kg).

6. Bei erstmaligem Aalbesatz-Antrag: Fügen Sie den Unterlagen eine aussagekräftige Karte der zu besetzenden Gewässer mit Ortsangaben sowie Angaben zu Gewässergröße, Länge, Breite sowie Vereinsgrenzen bei und markieren Sie die Besatzstrecken. Bei Standgewässern muss die dauerhafte Abwandermöglichkeit für Blankaale eindeutig fotografisch & kartografisch dokumentiert werden. Seenabflüsse mit engen Gittern oder Seen, die nur selten bei Hochwasser Anschluss an Fließgewässer haben, erfüllen diese Anforderungen nicht. Im Zweifel bitten wir um Rücksprache.

7. Bearbeitungskosten: Aufgrund des erheblich gewachsenen Bearbeitungsaufwandes wird eine Pauschale von 1% des Besatzkosten berechnet, die später mit den auszuzahlenden Förderbeträgen verrechnet wird. Vereinen, die nicht Mitglied im AVN sind, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 % der Besatzkosten.

8. Das LAVES – Dezernat Binnenfischerei bittet darum, dass die Kontaktdaten der teilnehmenden Vereine für interne Zwecke, zur Abfrage von Aalfang / Aalbesatz und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften weitergeleitet werden, sofern dem seitens der Vereine nicht ausdrücklich widersprochen wird.

9. Weitere Informationen zur Aalbesatzförderung finden Sie auch auf der Homepage des LAVES.

Bei Fragen stehen wir jederzeit und gerne beratend zur Verfügung.

Ralf Gerken
T: 0511 357 266 – 21
M: 0151 15 55 97 79
r.gerken@av-nds.de

Antrag Aalbesatz-Förderung

Antrag auf Aalbesatz-Förderung 2024


Benötigte Informationen für die Aalbesatz Förderung bitte komplett ausfüllen und bis spätestens 22.12.2023 absenden.

1. Vorsitzender
Gewässerwart bzw. für den Aalbesatz Verantwortlicher
Bankverbindung

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

Abfrage des geplanten Aalbesatzes 2024

Nur auszufüllen, wenn sich gegenüber 2023 Änderungen ergeben haben!

Fülle bitte für jedes Gewässer jeweils eine getrennte Zeile aus.
(Mit einem Klick auf das "+" kannst Du jederzeit weitere Zeilen hinzufügen.)

unverbindlicher Kalkulations-Richtwert für 3-g-Aale = ca. 80,00 €/kg ; Glasaale = ca. 350 €/kg