Auch 2025 werden wieder Aalbesatzmaßnahmen mit Landes- und EU-Mitteln gefördert. Daher fragen wir hiermit den Bedarf an Aalbesatz für 2025 ab.
Weitere Informationen
Die Förderquote beträgt wie in den Vorjahren bis zu 60 % des Bruttopreises. Die Aalbesatzförderung wird weiterhin zentral vom Anglerverband Nds. (AVN) organisiert. Teilnehmen kann jeder Verein des AVN sowie in Pacht- und Besatzgemeinschaften organisierte Angelvereine des AVN.
Füllen Sie den Antrag bitte möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 6. Januar 2025 aus. Eine postalische Zusendung von Aalbesatzanträgen ist nur in begründeten Ausnahmenfällen möglich. In diesem Fall bitte ich um kurze Rücksprache.
Alle weiteren Arbeitsschritte (Ausschreibung/Vergabe, Bestellung, Besatz-termine etc.) werden von uns bearbeitet. Sobald der Förderbescheid vorliegt, organisieren wir zusammen mit den Vereinen die Aalbesatztermine. Aufgrund enger Förderfristen erfolgt der Farmaalbesatz (3-4 g/St.) von Mai bis Anfang Juni. Soweit verfügbar, erfolgt der Glasaalbesatz dieses Jahr von Ende Januar bis Anfang März (= neues Zeitfenster aufgrund geänderter Fangvorgaben für Glasaale in Frankreich). Nach Abschluss der Besatzmaßnahmen werden die Fördergelder im Spätsommer / Herbst an die Vereine ausgezahlt.
Anforderungen an die
Beantragung des Aalbesatzes.
- Bitte füllen Sie das digitale Antragsformular bis 6.1.2025 aus. Geben Sie unbedingt alle notwendigen Kontakt- und Kontodaten an, d.h. auch Telefon- und Handy-Nummern sowie email-Adressen des Vereins(-Vorsitzenden) und des zuständigen Gewässerwarts / Besatzbeauftragten, der die Aale abholt.
- Förderfähig sind Besatzmaßnahmen mit Glas- oder Farmaalen in Fließgewässer oder Standgewässer mit dauerhaftem Fließgewässeranschluss. Geplant ist, je nach Verfügbarkeit, ein Besatz mit kleinen Stückgewichten (3-4 g/Stück). Ein Besatz mit Glasaalen ist aus administrativen Gründen nicht überall möglich, wird aber in Teilbereichen angestrebt.
- Aalbesatzmaßnahmen in Standgewässer ohne dauerhaft aalpassierbare Zu- oder Abläufe (z. B. Baggerseen ohne bzw. mit unzureichender Verbindung zu Bächen/Flüssen) sind nicht förderfähig. Auch Gewässerabschnitte der oberen Forellenregion, in denen Aale natürlicher Weise nicht vorkommen (z. B. reine Quellbereiche von Harzbächen), sind von der Förderung ausgeschlossen. Im Zweifel bitten wir um Rücksprache.
- In Stillgewässern dürfen im Rahmen der Förderung
- max. 400 Stück Glasaal (= ca. 120 g) / ha oder
- max. 200 Stück Farmaal (= 600-800 g) / ha besetzt werden.
- Vereine können auch Kleinstmengen beantragen (Mindestbestellmenge 1 kg).
- Bei erstmaligem Aalbesatz-Antrag: Fügen Sie den Unterlagen eine aussagekräftige Karte der zu besetzenden Gewässer mit Ortsangaben sowie Angaben zu Gewässergröße, Länge, Breite sowie Vereinsgrenzen bei und markieren Sie die Besatzstrecken. Bei Standgewässern muss die dauerhafte Abwandermöglichkeit für Blankaale eindeutig fotografisch & kartografisch dokumentiert werden. Seenabflüsse mit engen Gittern oder Seen, die nur selten bei Hochwasser Anschluss an Fließgewässer haben, erfüllen diese Anforderungen nicht. Im Zweifel bitten wir um Rücksprache.
- Bearbeitungskosten: Aufgrund des erheblich gewachsenen Bearbeitungsaufwandes wird eine Pauschale von 1% des Besatzkosten berechnet, die später mit den auszuzahlenden Förder-beträgen verrechnet wird. Vereinen, die nicht Mitglied im AVN sind, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 % der Besatzkosten.
- Das LAVES – Dezernat Binnenfischerei bittet darum, dass die Kontaktdaten der teilnehmenden Vereine für interne Zwecke, zur Abfrage von Aalfang / Aalbesatz und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften weitergeleitet werden, sofern dem seitens der Vereine nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Bei Fragen stehen wir jederzeit und gerne beratend zur Verfügung.
Ralf Gerken
T: 0511 357 266 – 21
M: 0151 15 55 97 79
r.gerken@av-nds.de