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Aktuell gilt die  Bekanntmachung zu einem zeitweisen Fangverbot zum Schutz des Europäischen Aals vom 17. April 2024, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 14.5.2024.

Damit werden die Auflagen aus Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/257 auf Bundesebene festgesetzt bzw. bekanntgemacht.

Auslegungssache der Staaten bzw. der Bundesländer ist der räumliche Rahmen, in denen die Fangverbote gelten.
In Niedersachsen sind das die Gewässer im Geltungsbereich der Nds. Küstenfischereiordnung (Fließgewässer auf der Karte rot markiert).

Zwar kündigt die EU an, sie wolle die Sterblichkeitsfaktoren für den Aal einer verstärkten Überwachung unterziehen. Gemeint ist damit offenbar aber wieder nur die Sterblichkeit durch den Fang durch Freizeit- und Berufsfischer. Die Wasserkraft bleibt erneut außen vor.

Aus einer gemeinsamen Erklärung der EU-Kommission und weiterer Staaten (u.a. Deutschland) vom 27.1.2023 geht außerdem klar hervor, dass unverzüglich („so bald wie möglich“)  sogar noch umfassendere Aalfangverbote erlassen werden sollen, wenn die Abwanderungsquoten nicht erreicht werden.

Hintergrund: Die EU sieht ihre Aalbewirtschaftungspläne als erfüllt an, wenn 40% der Ende der 1980er Jahre abwandernden Blankaale pro Flussgebietseinheit wieder in die Nord- und Ostsee abwandern. In Niedersachsen betrifft das die Flussgebietseinheiten der Ems, der Weser und der Elbe. In ganz Norddeutschland wurden für neun Gewässer Quoten festgelegt.

Am 30.6.2024 mussten die Staaten die Fortschrittsberichte über die Umsetzung ihrer Aalbewirtschaftungspläne vorlegen. Dr. Erik Fladung vom Institut für Binnenfischerei (IfB) präsentierte diesen Umsetzungsbericht 2024 anlässlich des Deutscher Fischereitag Ende August in Hamburg.
Zusammengefasst stellen die Wissenschaftler fest:

* bis 2016 haben sich die Aalbestände stablilisiert, seither leichter Anstieg, Zielerreichung bis 2027 möglich
* Besatzfische tragen zu 95% zum Gesamtbestand bei!
* 6 von 9 Flusseinzugsgebieten würden die Abwanderungsquote von 40% nicht erreichen, wenn der Besatz eingestellt wird! (wie bspw. vom ICES gefordert!)
* die durch den Menschen verursachte Aalsterblichkeit (Freizeitfischerei, Berufs- und Nebenerwerbsfischerei) ist nur noch im Flusseinzugsgebiet der Elbe zu hoch
* Wasserkraft und fehlende Durchgängigkeit sind die entscheidenden Faktoren für das Nicht-Erreichen der Abwanderungsquote, auch weil sie unmittelbar auf die abwandernden Blankaale wirken
—> so wäre in der Elbe gar nicht so viel Besatz nötig, wenn die Querverbauungen in den Zuflüssen endlich für Aale durchgängig gemacht würden. Aktuell sind nur 6 von 138 Querverbauungen im Elbe-System passierbar