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Per Pressemitteilung teilte das Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) gestern (16.04.2024) mit, dass das Aalfangverbot für die Freizeitfischerei in Niedersachsen in der Nordsee und in den Küsten- und Übergangsgewässern bis 2025 gilt.

Für Niedersachsen gelten die bestehenden Fangverbote in folgenden Gewässerabschnitten:
Elbe – unterhalb des Landesgrenze Nds. | HH
Oste – unterhalb der nördlichen Grenzen der Feldmark Oberndorf
Weser – unterhalb des Landesgrenze Bremen | Nds.
Hunte – unterhalb der Deichscharten bei Huntebrück
Leda – unterhalb des Sperrwerkes
Ems – unterhalb der Papenburger Schleuse

In der AVN-Infothek findet ihr einen ausführlichen Faktencheck zur Situation des Aals und eine FAQ zum Aalangeln in Niedersachsen.

Gesonderte Regelungen gibt es für Nord- und Ostsee.

Staatssekretärin Claudia Müller erwähnte auch, dass das BMEL auch die Wiederherstellung der Durchgängigkeit “unterstütze”. Wie diese “Unterstützung” aussieht, wird nicht erläutert.

Grundlage für die Verlängerung und Ausweitung des Fangverbotes sind wissenschaftliche Studien des Thünen Instituts und daraus abgeleitete Management-Empfehlungen für den Aalbestand durch den ICES, den Internationalen Rat für Meeresforschung.

 

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