Aktuelles
25.02.2021
Gebühren und Freistellung
In den vergangenen Tagen erreichten uns viele Anfragen erstaunter Angelvereine, die ein Schreiben mit dem ungewöhnlichen Absender "Bundesanzeiger" und einen Gebührenbescheid erhalten hatten. Was tun? Was ist das eigentlich? Und müssen wir die dort genannten Gebühren überhaupt bezahlen - sogar rückwirkend?
Zwei wichtige Infos:
(1) Ja, eingetragene Vereine müssen den an sie ergangenen Gebührenbescheid tatsächlich fristgerecht bezahlen - auch für die zurückliegenden Jahre.
(2) Vereine können sich von den (relativ geringen) Gebühren für die Zukunft freistellen lassen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter den folgenden links:
- Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenzregister (Transparenzregistergebührenverordnung - TrGebV)
- Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister (Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung - TrEinV)
- Das Transparenzregister und die Vereine
Kurz und knapp Ihr Weg zur Freistellung:
1. Basis-Registrierung auf der website vornehmen, link
2. Erweiterte Registrierung auswählen und durchführen
3. Wirtschaftlich Berechtigten eintragen
4. online-Antrag stellen über die entsprechende Option unter "Meine Daten"
Kurzanleitung für die Eintragung hier auch als PDF.
Einige Schriftstücke müssen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden:
- Nachweis des steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung
- Nachweis über die Identität des Antragsstellers nach § 3 TrEinV
- Nachweis, der die Berechtigung belegt, dass der Antragssteller für die Vereinigung handeln darf
Sollten Sie dennoch Fragen haben, melden Sie sich gerne in der AVN-Geschäftsstelle.
Grafik: AVN
09.02.2021
Erlaubnisscheine ab sofort erhältlich
Seit diesem Jahr ist der AVN Pächter des Bederkesaer Sees (Landkreis Cuxhaven).
Das Gewässer in Stichworten: Nährstoffreicher Flachsee, 166 ha groß, im Mittel 1,1 m tief, vermutlich guter Weißfisch- und Zanderbestand, Aal (dank direkter Anbindung an Hadelner Kanal).
Seit längerem wird der See nicht mehr aktiv fischereilich genutzt, sodass in Verbindung mit den typischerweise erhöhten Wachstumsraten in Flachseen davon auszugehen ist, dass sich im See ein sehr guter Bestand vor allem größerer Fische vorfinden lässt.
Der See kann mit Ausnahme des Naturschutzgebietes im Nordosten überall von unmotorisierten Booten beangelt werden, ebenso ist die Angelei vom Bellyboot möglich.
Das Angeln vom Ufer ist von drei ausgewiesenen Stellen möglich, sodass auch Friedfischangler auf ihre Kosten kommen (3 Stege, eine Uferangelzone).
Um langfristig einen gesunden Fischbestand zu sichern, gilt ein Entnahmefenster für Hecht und Zander sowie ein Maximalmaß für Flussbarsche.
Weiterhin gelten Entnahmelimits/Tageshöchstmengen für Raub- und Friedfische.
Mehr Infos finden Sie hier.
Foto: M. Emmrich / AVN
07.02.2021
Abgeordnete auf Seiten der Angler
Wiebke Osigus (MdL Wunstorf + Neustadt) und Christina Schlicker (Regionsabgeordnete) folgten der Einladung zu einem Gespräch auf der Teichanlage des AVN in Poggenhagen.
Quappe und Edelkrebs waren diesmal nur Statisten: Es ging um die geplanten Angelverbote an der Unteren Leine. Mitte Februar soll der Entwurf für die Schutzgebietsverordnung in die Beteiligung gehen.
Für Jan Schiffers, 1. Vorsitzender des ASV Luthe, ist klar: Nachtangelverbote mit der möglichen Störung von Fledermäusen begründen zu wollen, ist an den Haaren herbeigezogen.
Zusammen mit 26 anderen Vereinen entlang der Leine hatte er Dutzende Politiker angeschrieben und um Stellungsnahme gebeten.
Auch die Neue Presse berichtete.
Derweil wächst der Druck auf die Naturschutzbehörde der Region Hannover auch durch CDU und SPD.
Obschon die beiden SPD-Abgeordneten sich am Freitag deutlich für den uneingeschränkten Erhalt des Angelns an der Leine aussprachen, bleibt abzuwarten, was die Behörde womöglich trotzdem für Verbotsszenarien vorsieht.
von links nach rechts: Christina Schlicker, Heinz Pyka (AVN-Vizepräsident), Wiebke Osigus, Jan Schiffers
Foto: Matthias Emmrich / AVN
06.02.2021
Jetzt Fischbestände schützen und Kormorane vergrämen
Gerade an Wehr- und Stauanlagen oder dort, wo wenig Ufervegetation das Landen und Starten der Vögel erleichtert, solltet Ihr besonders aktiv sein.
Damit können Jagdberechtigte und Angelvereine zusammen Ausnahmegenehmigungen für die Vergrämung über Ende Februar hinaus beantragen - auch in Schutzgebieten oder an Wehr- und Stauanlagen!
Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an!
Hier der Runderlass zum download.

30.01.2021
Ehemaliger AVN-Päsident verstorben
Als Peter Rössing am 02. April 1966 seine Fischerprüfung beim FV Hannover ablegte, ahnte er wohl selbst noch nicht, dass er einmal die Arbeit und Geschicke des Landessportfischerverbandes Niedersachsen e.V. über mehrere Jahrzehnte als Vorstandsmitglied entscheidend prägen würde.
Bis zu Beginn der 2000er Jahre stand er dem LSFV als Präsident vor, war Präsident des VDSF und ein leidenschaftlicher Kämpfer für den Erhalt der "Harzer Bachforelle". Deren Nachzucht und Wiederansiedlung hat er in seiner Zeit beim LSFV maßgeblich vorangetrieben; genauso wie die Zucht eines eigenen Stammes von Wildkarpfen, deren Nachkömmlinge noch heute in etlichen niedersächsischen Gewässern schwimmen.
Peter Rössing war verantwortlich für die Anerkennung des Landesverbandes als Naturschutzverband und wurde für seine Verdienste um die Fischerei mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland und dem des Landes Niedersachsen ausgezeichnet.
Die Nachricht von Peter Rössings Tod hat uns sehr betroffen gemacht. Unser Beileid gilt seiner Frau, Dr. Sabine Fleischauer-Rössing, lange Zeit ebenfalls für den LSFV tätig, und seiner Familie.
Hier auf dem Bild 2. von rechts. Leider liegt uns kein besseres Foto vor.
Foto: Archiv