AVN Aktuell
23.10.2020
Kleinfische schützen? Klar! Aber wie - und wo?
Der ASV Luthe von 1969 e.V. macht's vor:
Gefördert von der HIT Umwelt- und Naturschutzstiftung GmbH sollten fast 7.000 Karauschen (Rote Liste 2) besetzt werden.
Aber nicht nur in Vereinsgewässer, sondern in Regenrückhaltebecken in Hannover und Garbsen.
Die Stadtentwässerung Hannover war auf Anfrage bereit, solche Kleingewässer zur Verfügung zu stellen.
Das Ziel: Vermehrung von Fischen aus dem Aller-Leine-Weser Stamm zur genetischen Sicherung und Abgabe von Jungfischen für Wiederansiedlungsmaßnahmen anderer Vereine.
Nach ausgiebigem Elektrofischen durch den AVN in mehreren Becken, blieben zwei ohne "Fremdfische" (z.B. Giebel, Goldorfe, Koi...) übrig.
Der Clou: Die Gewässer sind umzäunt. Das macht es wohlmeinenden Teichfischbesitzern schwer, ihre Schützlinge dort zu "entsorgen".
Tolles Projekt, Nachahmung unbedingt empfohlen!
Fotos: © ASV Luthe von 1969 e.V.
12.10.2020
AVN zur Anhörung im Landtag
Zwei Themen beschäftigen uns besonders:
In der Präambel zum Nds. Weg taucht der Begriff auf, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU sucht man aber im Gesetzesentwurf vergeblich.Der AVN hat konstruktive Vorschläge formuliert, deren Umsetzung zur Zielerreichung der EU-Vorgaben bis 2027 maßgeblich beitragen würde.
Darunter auch die Forderung, dass sämtliche Wanderhindernisse an überregionalen Fischwanderrouten beseitigt werden müssen und eine Wasserkraftnutzung an diesen Gewässern zu unterbleiben hat.
Die Einrichtung von Randstreifen ohne Düngung und Pestizideinsatz auch an Gewässern 3. Ordnung (3m) ist ein Meilenstein für den Gewässer- und Fischartenschutz!
Es bedarf aber einer erheblichen Personalausstattung, um auch den Vollzug zu gewährleisten. Der ist aktuell schon bei den Gewässern 2. Ordnung nicht gegeben. Hier fordert der AVN die Landesregierung auf, die notwendigen Sach- und Personalmittel in der Fläche und in vollem Umfang bereitzustellen.
Foto: © Ralf Gerken

08.10.2020
Region Hannover tritt Sachargumente und Demokratie mit Füßen!
Unten stehende Argumente wurden den Politikern unter anderem vorgelegt, um zum Beispiel die fachlichen Einwände der ausführlichen AVN-Stellungnahme (S. 90 - 181) abzulehnen:
ANGELVERBOTE (S. 141 f.): Die vom Umweltministerium formulierte Forderung, dass fischereiliche Einschränkungen in NGSs „vom Schutzzwecke her unbedingt erforderlich“ sein müssen, wird von der Region als „unzutreffend“ abgehandelt.
AKTION FISCHOTTERSCHUTZ PRO ANGLER (S. 234):
REGIONSVERSAMMLUNG:
DAS SOLLTEN SIE TUN:
Foto: M. Emmrich
