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Erstmals stimmten Abgeordnete der SPD, der GRÜNEN, der CDU und der AfD geschlossen FÜR einen Antrag zur Stärkung des Angelns und zum Schutz von Fischen und Gewässerlebensräumen in Niedersachsen. Die Inhalte des Antrages, die das Angeln betreffen, gehen auf die fachliche Zuarbeit des AVN zurück – angefangen bei den Wahlprüfsteinen 2017 & 2022, über die ausführliche Vorbereitung einer Anhörung im Plenum im Januar diesen Jahres bis zur umfassenden inhaltlichen Unterstützung der Abgeordneten für die Diskussion im Plenum am Montag dieser Woche.

Wesentliche Punkte:

·         (Punkt 3):   Fischartenschutzprojekte in Niedersachsen weiterhin fördern
·         (Punkt 5):   Kleinwasserkraftwerke mit fischfreundlichen Turbinen, Rechen und Fischaufstiegs/abstiegsanlagen ausrüsten, bauliche Lösungen durch
die für den Vollzug zuständigen Wasserbehörden konsequent umsetzen
·         (Punkt 6):   bei Instandsetzung/Erneuerung von Schöpfwerken fischfreundliche Anlagetypen vorschreiben
·         (Punkt 7):   fischfreundliche Umgestaltung von Querbauwerken in Landeseigentum beschleunigen
·         (Punkt (8):  Evaluation über den Einfluss von Prädatoren, Schädigung von Wasserkraftanlagen und fischfreundlichen Turbinen
·         (Punkt 14): Befürwortung der Basislinien bei der Abgrenzung der Aalfangverbote (bisher galt die weit binnenwärts geltende Küstenfischereiordnung)
·         (Punkt 15): Beteiligung der Angelfischerverbände an der Gewässerallianz
·         (Punkt 17): Betonung, dass fischereiliche Folgenutzung an Bodenabbaugewässern grundsätzlich zulässig ist
·         (Punkt 19): Studien zur Quantifizierung  der ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Bedeutung des Angelns sowie der Binnenfischerei.

Den ursprünglichen Antrag der CDU (19-01680) aus 2023 , der in Sachen Angeln komplett mit dem AVN aufgesetzt wurde, haben wir euch hier verlinkt. Genauso den leicht geänderten daraus folgenden Antrag (19-04519) der Regierungsparteien (SPD/GRÜNE), über den dann am 17.06. im niedersächsischen Landtag abgestimmt wurde – ebenfalls entstanden unter maßgeblicher Zuarbeit des AVN.

Wer Interesse hat, kann sich die 30 minütige Debatte mit den Redebeiträgen dazu hier im Landtags-TV anschauen.
Sofern der link oben nicht direkt zum TV-Beitrag führt:
42. Sitzung vom 17.06. in den Reitern oben auswählen und bis zum vorletzten TOP11 nach unten scrollen, dort dann die gewünschten TV-Optionen auswählen. Die Diskussion startet um 18.13 Uhr.

Jetzt kommt es auf uns an, denn:
Der Entschließungsantrag hat trotz der breiten Zustimmung KEINEN verbindlichen oder rechtsverpflichtenden Charakter gegenüber der Landesregierung.

Der AVN wird also beide Ministerien und die Abegordneten in den kommenden Wochen und Monaten wieder und wieder an ihre Position erinnern und fachlich und personell alles aufbieten, was möglich ist, um die extrem wichtigen Inhalte des Antrages in die Umsetzung zu bringen.

Dabei werden wir vor allem auch den noch ausstehenden Antrag zum begleiteten Angeln unter 14 Jahren dringend anmahnen und hoffentlich bald zur Umsetzung bringen.
Unser Positionspapier dazu findet ihr hier.

Unser Dank geht an alle Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – zuvorderst an die CDU für den Original-Antrag! – an die beiden zuständigen Ministerien und alle, die im Hintergrund unterstützt haben!

Und an euch alle da draußen, die mit uns für diese Anliegen seit Jahren kämpfen.
Danke – und dranbleiben!