Mittellandkanal
& Stichkanäle
Auf Aal- und Zanderjagd in und um Hannover,
Der Mittellandkanal, einer der längsten künstlichen Wasserwege Deutschlands, erstreckt sich über 325 Kilometer und verbindet die wichtigsten Flüsse und Städte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Mit seiner Vielzahl an Angelplätzen ist der Kanal ein wahres Paradies für dich als Angler.
Lage und Kurzbeschreibung
Der Mittellandkanal ist mit 325,3 Kilometern Länge die längste künstliche Wasserstraße Deutschlands. Er verbindet den Dortmund-Ems-Kanal in Nordrhein-Westfalen mit der Elbe in Sachsen-Anhalt. Ein Großteil des Gewässers mit mehreren Stichkanälen befindet sich in Niedersachsen. Der Anglerverband Niedersachsen hat ein rund 160 km langes Teilstück des Mittellandkanals inklusive der Stichkanäle Linden (mit Leine-Verbindungskanal), Misburg, Hildesheim und Salzgitter gepachtet.
• Länge: 160 km langes Teilstück von Sachsenhagen bis Wolfsburg
• dazugehörige Stichkanäle: Linden (mit Leine-Verbindungskanal), Misburg, Hildesheim und Salzgitter
• Kinderangeln: Wie an allen AVN Verbandsgewässern können Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren in Vorbereitung auf die Fischerprüfung in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitangeln. Diese Regelung gilt auch für das Spinnfischen!
Hier findest du dazu mehr Infos.
Wichtige Hinweise
Raubfischschonzeit ist vom 01.03. bis 15.05. In der Zeit ist die Spinnangelei (Angeln mit bewegter Rute – inkl. Finessetechniken) nicht gestattet. Köderfisch und Fischfetzen dürfen vom 01.02. bis 15.05. nicht eingesetzt werden.
Fischarten (Hauptvorkommen)
Zander, Aal, Flussbarsch, Brasse, Karpfen, Rotauge
häufige Begleitfischarten
Aland, Rapfen, Hecht, Schleie, Wels.
Neben diesen Arten kommen auch diverse nicht-heimische Fischarten wie Wolgazander, Schwarzmundgrundel, Kesslergrundel und Sonnenbarsch vor.
Sperrstrecken
Von der Beangelung des Mittellandkanals und der Stichkanäle sind einige Teilbereiche ausgenommen, an denen nicht geangelt werden darf. Darüber hinaus hat der AVN Fischschongebiete eingerichtet, die ebenfalls nicht beangelt werden dürfen.
Bitte beachte weiterhin, dass besonders stark beangelte Bereiche nicht von Gastanglern beangelt werden dürfen – eine Karte hierzu findest Du auf der jeweiligen Gewässerabschnittsseite bei hejfish.
Entnahmebeschränkungen und Schonzeiten
Für folgende Fischarten haben wir im Sinne eines nachhaltigen Fischereimanagements Schonzeiten, Mindestmaße, Maximalmaße, Entnahmefenster und Entnahmelimits (Bag-Limits) eingeführt:
Vorgabe | Aal | Brasse | Flussbarsch | Hecht | Karpfen | Quappe | Schleie | Zander |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Maximalmaße / Entnahmemaße | größer 50 cm | größer 25 cm | 0 - 40 cm | 50 - 85 cm | größer 40 cm | größer 35 cm | 30 - 45 cm | 45 - 70 cm |
Tagesmenge | 5 Stk. | 3 Stk. (> 45 cm) | 10 Stk. | 1 Stk. | 2 Stk. | - | 2 Stk. | 2 Stk. |
Jahresmenge | 50 Stk. | 40 Stk. (> 45 cm) | 70 Stk. | 10 Stk. | - | - | 10 Stk. | 20 Stk. |
Erklärung zu der Tabelle:
Für die Fischarten Aal, Brasse, Karpfen und Quappe gelten Mindestmaße/Schonmaße – hier ist eine Entnahme von Fischen nur dann erlaubt, wenn die Tiere die angegebene Länge überschritten haben. Für den Flussbarsch gilt ein Maximalmaß, d. h. Flussbarsche dürfen bis zu einer Länge von 40 cm entnommen werden – größere Tiere müssen schonend zurück gesetzt werden und wie entnommene Fische – in der Fangstatistik mit dem Hinweis “C&R” oder “zurückgesetzt” vermerkt werden. Für den Hecht, die Schleie und den Zander gilt das Entnahmefenster, welches eine Entnahme zwischen einem Mindestmaß und einem Maximalmaß erlaubt. Tiere die innerhalb dieses Längenabschnittes liegen (z. B. Zander – Tiere zwischen 45 und 70 cm) dürfen entnommen werden. Größere Fische müssen schonend zurück gesetzt werden und ebenfalls mit dem Hinweis “C&R” oder “zurückgesetzt” in der Fangstatistik hinterlegt werden. Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 3 Nds. Binnenfischereiordnung). Gebietsfremde Fischarten (Grundelarten, Wolgazander, Sonnenbarsch etc.) sind zu entnehmen.
Die Entnahmemengen (Tages- und Jahresmenge) geben an (mehr Infos zu Entnahmelimits generell hier), wieviele maßige Fische einer bestimmten Art du in dem jeweiligen Zeitraum entnehmen darfst (Beispiel: Aal – hier darfst du maximal 5 maßige Aale pro Tag und maximal insgesamt 50 maßige Aale pro Jahr entnehmen). Eine Besonderheit stellt dabei die Brasse dar – da der AVN insbesondere die wichtigen Laichfische schonen möchte, wird bei dieser Fischart nur die Entnahme besonders großer Tiere (also Brassen über 45 cm) reguliert. Es dürfen demnach nur 3 große Brassen am Tag und maximal 40 große Brassen pro Jahr entnommen werden.
Schonzeiten
Hecht: 01.02. – 15.05. // Zander: 01.03. – 15.05.
Raubfischschonzeit ist vom 01.03. bis 15.05. In dieser Zeit ist die Spinnangelei (Angeln mit bewegter Rute – inkl. Finessetechniken) nicht gestattet. Köderfisch und Fischfetzen dürfen vom 01.02. bis 15.05. nicht eingesetzt werden.
Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 4 Nds. Binnenfischereiordnung). Die gesetzlichen Schonzeiten findest Du hier.
Preise Erlaubnisscheine
Jahreskarten sind nur für AVN-Mitglieder erhältlich.
Nicht AVN-Mitglieder können jedoch Tages- oder Wochenkarten erwerben.
Jahreskarten
Für AVN-Vereinsmitglieder MIT Jahreskartenkontingent
Jeder AVN-Mitgliedsverein hat die Möglichkeit ein Jahreskartenkontingent für alle seine Mitglieder zu erwerben.
Je nach Mitgliederstärke ergeben sich unterschiedliche Preise für das Gesamtkartenkontingent.
Für Vereinsvorsitzende
Hier kannst du dir ausrechnen lassen,
was ein Jahreskartenkontingent für deinen Verein kostet.
Teilnehmende Vereine
Hat dein Angelverein dieses Kontingent in Anspruch genommen, wird die Karte direkt über diesen bezahlt. In dem Fall bekommst du von Eurem Verein Bescheid, wann und wie du deine Karte bekommst.
Hier findest du eine Übersicht über alle Vereine, die Stand (06.02.2025) dabei sind. Weitere können folgen.
VereinsID | Vereinsname | Region |
---|---|---|
10514 | FV Bokeloh e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10516 | ASV Braunschweig von 1922 e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10517 | Klub Braunschweiger Fischer e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10533 | Club Gebhardshagener Fischer e.V. 1947 | Region 3 (BraWoHarz) |
10536 | ASV Gifhorn e.V. | Region 5 (Aller/Oker) |
10542 | AGem. Grafhorst von 1958 e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10546 | ASV Petri Heil Hagenburg e.V. | Region 4 (Weserbergland) |
10548 | Fischereiverein Hannover e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10549 | SAV Hannover und Umgebung e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10555 | SFV von 1904 Hildesheim e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10570 | ASV Luthe 1969 e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10573 | ASV Meinersen von 1960 e.V. | Region 5 (Aller/Oker) |
10579 | ASV Neustadt am Rbg. e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10581 | ASV Glück-Auf e.V. Lengede | Region 3 (BraWoHarz) |
10586 | AV Peine e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10587 | FV Peine-Ilsede und Umgebung e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10588 | ASV Auetal Pohle e.V. | Region 4 (Weserbergland) |
10594 | ASV Sachsenhagen e.V. | Region 4 (Weserbergland) |
10596 | ASV Fuhsetal e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10603 | Fischerei-Verein e.V. Schladen | Region 3 (BraWoHarz) |
10606 | ASV Steinhude e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10612 | ASV Walle 1957 e.V. | Region 5 (Aller/Oker) |
10614 | FV Wennigsen/Deister e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10617 | ASV Wolfenbüttel e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10618 | SFV Wolfsburg und Umgebung e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10632 | Verein f. Gewässerhege u. Sportfischerei Isernhagen e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10634 | ASV Vechelde von 1975 e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10651 | SAV Blumenau e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10659 | ASV Samtgemeinde Isenbüttel e.V. | Region 5 (Aller/Oker) |
10662 | ASV Sassenburg e.V. | Region 5 (Aller/Oker) |
10684 | Fischereiverein Laatzen e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10686 | ASV Dollbergen von 1982 e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10755 | AV Garbsen e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10758 | ASV Hillerse e.V. | Region 5 (Aller/Oker) |
10776 | ASV Seershausen e.V. | Region 5 (Aller/Oker) |
10786 | FV Lehrte e.V. von 1940 | Region 1 (Leine/Innerste) |
10787 | ASV Luttmersen Leine von 1985 e.V. | Region 1 (Leine/Innerste) |
10790 | ASV Ettenbüttel e.V. | Region 5 (Aller/Oker) |
10808 | FV Rodenberg e.V. | Region 4 (Weserbergland) |
10820 | Angelsportfreunde Veltenhof 09 e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10835 | Schwarmstedter Fischereiverein e.V. | Region 9 (Heide) |
10576 | ASV Münchehof e.V. | Region 3 (BraWoHarz) |
10619 | Angelverein Wunstorf e.V. von 1951 | Region 1 (Leine/Innerste) |
10660 | ASV Boldecker Land e.V. | Region 5 (Aller/Oker) |
10799 | VFN Tappenbeck e.V. | Region 5 (Aller/Oker) |
10849 | Angelverein Allertal-Hademstorf e.V. 1961 | Region 9 (Heide) |
Ganz wichtig, wenn dein Verein dabei ist!
Bitte habe etwas Geduld, wenn du von deinem Verein noch nichts gehört haben solltest. Die Neuerungen erfordern im Moment von allen viel Verwaltungsaufwand. Unnötige Anfragen können den Bearbeitungsprozess bei euren Vereinen erheblich verzögern.
Für AVN-Vereinsmitglieder OHNE Jahreskartenkontingent
Ist dein Verein beim AVN Mitglied, möchte aber kein Jahreskartenkontingent erwerben, kannst du dir selber eine Jahreskarte kaufen. Dafür musst du vorlegen:
• AVN-Ausweis mit gültiger Jahresbeitragsmarke (diesen erhälst du von deinem Verein – die Jahresmarke gibt ebenfalls dein Verein heraus)
• gültiger Fischereischein (Kopie oder Scan) / Fischerprüfungszeugnis.
Zum Kauf hast du zwei Möglichkeiten:
Jahreskarte für 35,00 €
Du registrierst dich bei unserem Partner hejfish und erwirbst deine digitale Karte online. Bitte beachte, dass der Erlaubnisscheinverkauf erst ab dem 10.02.2025 startet. Karte bei hejfish kaufen.
Jahreskarte für 45,00 € (ggf. zuzüglich Porto)
Du erwirbst eine digitale Karte oder Papierkarte direkt beim AVN gegen eine bereits im Preis inkludierte Servicegebühr von 10,00 €.
Melde dich hierzu bei:
info@av-nds.de
0511-357266-0
Post- und Besucheranschrift:
Anglerverband Niedersachsen, Brüsseler Str. 4, 30539 Hannover
(Bitte Geschäftszeiten beachten!)
Tages-, Wochen und Gastkarten
Tages- und Wochenkarten für Mittellandkanalabschnitte bzw. die Stich- und Verbindungskanäle können ausschließlich über unserer Partner hejfish als digitale Karte erworben werden. Bitte beachte, dass der Gastkartenverkauf erst im Laufe der Woche vom 10.02. – 15.02.2025 erfolgt. Zum genauen Start werdet ihr über den Newsletter informiert – hier könnt ihr Euch anmelden.
Bitte beachte dabei, dass diese Erlaubnisscheine nur für Gewässerabschnitte herausgegeben werden. Weiterhin gibt es an den Gewässerabschnitten Teilbereiche, an denen du als Gastangler nicht angeln darfst (vgl. hierzu die Karte auf der hejfish Gewässerseite).
Tipp
AVN-Mitglieder erhalten erhebliche Vergünstigungen, die im Wert deutlich über dem jährlichen AVN-Mitgliedsbeitrag liegen.
Angeltage / Fangstatistik
Um den Fischbestand im Mittellandkanal nachhaltig managen zu können, erfassen wir den Angelaufwand. Vor Beginn des Angelns, musst du deinen Angeltag in die Fangmeldekarte (auf der Rückseite deines Erlaubnisscheines/auf der Rückseite der Gewässerordnung) oder in der App eintragen. So können wir die gefangenen Fische in Abhängigkeit des Angelaufwandes auswerten und zielgerichtet unseren Fischbesatz planen. Bei nicht erfolgter Abgabe der Fangstatistik mit den Angeltagen werden keine neue Jahres- bzw. Gastkarten herausgegeben.
Neben den Angeltagen erfassen wir Fangdaten zu entnommenen und zurückgesetzten Fischen (z. B. Fische über dem Entnahmefenster). Die Daten werden nach Gewässerabschnitten erhoben. Eine Liste der Abschnitte und deren Kürzel findet sich in der Spalte „Gewässerabschnitt“. Auf der nachfolgenden Karte kannst du sehen, in welchem Gewässerabschnitt du die Fangmeldung tätigen musst.
Deine Fangmeldung (für hejfish Erlaubnisscheine) kannst Du ganz bequem hier online durchführen.