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Ende der Zanderschonzeit am Elbe-Seitenkanal: Was Erwachsene & Jugendliche jetzt wissen müssen

16.05.2024. Es ist soweit: die Zanderschonzeit am Elbe-Seitenkanal (ESK) ist zu Ende. Ab heute kann dann an der überwiegenden Kanalstrecke wieder auf Raubfische geangelt werden. Eine Ausnahme bildet der Kanalabschnitt Scharnebeck bis zur Elbemündung – hier gilt eine verlängerte Schonzeit bis zum 31. Mai! Neu in diesem Jahr: Unter bestimmten Voraussetzungen ist nun auch das Spinnfischen für Jugendliche in Vorbereitung auf die Fischerprüfung am ESK erlaubt. Die wichtigsten Regeln dazu findet Ihr hier.

Ab heute wieder auf Zander: Das sind die Regeln für Kids

Wenn Du unter 14 Jahre alt bist, darfst Du in Vorbereitung auf die Fischerprüfung unter Aufsicht einer geeigneten Person am ESK angeln. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, die Fischerprüfung abgelegt haben und einen gültigen Fischereierlaubnisschein besitzen. In der Gewässerordnung steht, mit wievielen Ruten ein Erlaubnisscheininhaber angeln darf. Davon darf Deine Begleitung Dir eine Rute abgeben. Beim Angeln darfst Du Dich nicht von Deiner Begleitperson entfernen. Fängst Du einen Fisch, musst Du Dir von der Begleitperson helfen lassen: der tierschutzgerechte Umgang gefangener Fische (keschern, jeglicher direkter Umgang mit dem lebendigen Fisch inkl. Messen, Betäuben und Töten bzw. Zurücksetzen bei geschonten Tieren) muss von dem Erlaubnisscheininhaber übernommen werden.

Neu: Spinnfischen für Jugendliche unter 14 Jahren am ESK

Neu in diesem Jahr ist, dass die o.g. Regelung nun auch für das Spinnfischen gilt. Beachte aber dabei: Am Elbe-Seitenkanal dürfen Erlaubnisscheininhaber insgesamt mit maximal zwei Spinnruten angeln. Deine Begleitperson darf Dir also eine Rute abgeben und dann selbst noch der anderen Angel fischen. Mehr Ruten sind in der Konstellation Kind unter 14 Jahre und Begleitung nicht erlaubt.

Wichtig für Erwachsene und Kinder

Gefangene Fische müssen unmittelbar in die Fangstatistik des Erlaubnisscheininhabers eingetragen werden, die Entnahme- bzw. Baglimits des Erlaubnisscheininhabers gelten weiterhin und dürfen nicht überschritten werden. Bitte denkt daran Eure Angeltage einzutragen, wir freuen uns auch über Meldungen wieder zurückgesetzter Fische.

Was Fangmeldungen sollen erfahrt ihr hier.
Wie Ihr Fangmeldungen abgeben könnt, erfahrt Ihr hier.

Was gilt für Jugendliche über 14 Jahren

Ab dem Alter von 14 Jahren könnt Ihr selbst Euren Fischereischein machen. Danach könnt Ihr, sofern ihr einen Erlaubnisschein für das Gewässer habt und Eure Eltern es erlauben auch alleine angeln gehen.

Der AVN wünscht allen großen und kleinen Anglerinnen und Anglern viel Petri Heil!
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