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Europäischer Aal – Fangverbot für 2024 beschlossen

Vorgestern hat der Europarat beschlossen, das Fangverbot für den Europäischen Aal (Anguilla anguilla) in 2024 zu verlängern.

Neu dazu gekommen ist ein Aalfangverbot für die Ostsee.

Das im letzten Jahr beschlossene Fangverbot für die Freizeitfischerei für Brack- und Übergangsgewässer in Niedersachsen gilt bis zum 31.03.2024.
Wir gehen fest davon aus, dass dieses Fangverbot verlängert wird.

Die hier veröffentlichte Karte für Fangbeschränkungen in Niedersachsen ist daher noch vorläufig!

Zu den bereits bestehenden Fangverboten hatten wir 2023 umfassend berichtet.
Unseren ausführlichen Faktencheck zum Aalfangverbot findet ihr in der Infothek unter “Downloads”.

Vermutlich gibt es erst im Januar eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu den neuen Fangverboten. Erst dann werden sie offiziell wirksam.
Wie gesagt: Das aktuell Fangverbot gilt aber noch bis zum 31.03.2024!

Wir halten euch auf dem Laufenden.

Den Beitrag zur Beschlussfassung im EU-Rat findet ihr hier (auf englisch).

Aalfangverbot in Brack- und Übergangsgewässern in Niedersachsen

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© Anglerverband Niedersachsen e.V.