Wohl kaum ein Vogel in Deutschland dürfte in Naturschutzfragen so sehr polarisieren, wie der Kormoran (Phalacrocorax carbo).
Richtig ist…
Der Kormoran ist ein heimischer Vogel in Deutschland und auch in Niedersachsen. Wie alle europäischen Vogelarten unterliegt er dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Richtig ist aber auch…
Der Kormoran ist ein hocheffizienter Fischjäger. Spätestens seit den 90er Jahren ist der Vogel in seinem Bestand nicht mehr gefährdet und wird in der Roten Liste Deutschlands und Niedersachsens als „ungefährdet“ geführt. Seine wachsende Bestandsentwicklung steht vielerorts im Konflikt mit dem Fischartenschutz – so z.B. dem Erhalt der stark gefährdeten Äsche (Tymallus thymallus), für die in Niedersachsen immense Schäden durch den Räuber verzeichnet werden (LAVES 2019). Eine gezielte Bejagung und Vergrämung von Kormoranen kann einen wirksamen Beitrag zum Schutz gefährdeter Fischbestände leisten.
Kormoran-Bissspuren an Äsche © Florian Möllers
Doch was ist Angelvereinen und anderen Fischereiberechtigten grundsätzlich erlaubt, was nicht und wo können sinnvolle Ausnahmeregelungen greifen?
Der AVN hat für Euch dazu einen Faktencheck erstellt, mit dem Titel „Dürfen Kormorane bejagt und vergrämt werden?“ Dieses ist eine Ergänzung zum Faktencheck „Kormoran“ aus dem Jahr 2016, der den Fokus eher auf die Bestandsentwicklung von Kormoranen und die Auswirkungen auf Fischbestände gesetzt hatte.
Weitere Infos zum Thema:
Faktencheck Kormoran
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