Wer in Niedersachsen an einem Binnengewässer (z.B. an einem See, Baggersee, Fluss, Bach, Kanal) angeln will, benötigt in den überwiegenden Fällen einen Angelschein, also den Nachweis über die bestandene Fischerprüfung (früher auch “Sportfischerzeugnis”).
Im Fischereirecht ist ein Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung zwar nicht zwingend vorgeschrieben, die meisten Fischereirechtsinhaber (das sind in der Regel die lokalen Angelvereine) machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins (Angelkarte).
Fischereierlaubnisscheine für die AVN Verbandsgewässer werden nur an Personen mit einem Fischerprüfungszeugnisnachweis bzw. Fischereischeininhaber herausgegeben.