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Darf ich kleine Flussbarsche als Köderfisch verwenden, wenn der Flussbarsch an einem Gewässer ein Maximalmaß besitzt?

Letztes mal geändert: 11. Februar 2025

Der Flussbarsch ist eine der häufigsten Fischarten in Niedersachsen. Demnach besitzt er in Niedersachsen keine gesetzliche Schonzeit bzw. kein gesetzliches Mindestmaß. In Niedersachsen wird über die Binnenfischereiordnung geregelt, dass Fischarten mit gesetzlichem Mindestmaß und ganzjährig geschützte Arten nicht als Köderfisch verwendet werden dürfen – der Flussbarsch zählt allerdings nicht zu diesen Arten.

Führt ein Fischereirechtsinhaber (z. B. der Anglerverband beim Mittellandkanal und an den Stichkanälen) ein Maximalmaß zum Schonen der großen Flussbarsche ein, kannst Du kleinere Flussbarsche (sofern kein, durch den Verein/Bewirtschafter vorgegebenes Mindestmaß besteht) als Köderfisch verwenden. Solltest Du Dir jedoch unsicher sein, erkundige Dich jedoch bei Deinem Verein/Bewirtschafter.

An der Mittellandkanalstrecke des AVN bzw. am Elbe-Seitenkanal darfst Du kleine Flussbarsche als Köderfisch verwenden.

 

Der Flussbarsch ist eine der häufigsten Fischarten in Niedersachsen.

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