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Darf ich während der Raubfischschonzeit mit Dropshot und Wurm auf Barsche angeln?

Letztes mal geändert: 23. April 2024

Da der Flussbarsch (Perca fluviatilis) in Niedersachsen weder ein gesetzliches Schonmaß, noch eine gesetzliche Schonzeit hat (hier gehts zur gültigen Binnenfischereiordnung), kann er – wenn durch den bewirtschaftenden Verein bzw. Gewässerbewirtschafter keine zusätzlichen Entnahmeregelungen bestehen – ganzjährig beangelt und entnommen werden.

Das Spinnfischen (und somit auch Finesse – Angeltechniken wie Dropshot-, Texas- und Carolina-Rig mit Naturködern) wird per Gesetz in Niedersachsen  nicht gesondert geregelt. Das Angeln mit den genannten Methoden auf Flussbarsche ist also auch während der Schonzeit von Hecht und Zander grundsätzlich erlaubt (gefangene Hechte und Zander müssen dann unverzüglich zurückgesetzt werden).

Aber ACHTUNG: Viele Angelvereine verbieten in der Raubfischschonzeit jegliches Spinnfischen und somit auch das Finesseangeln (allesamt aktives Angeln mit bewegter Rute), egal ob mit Kunst- oder Naturköder gefischt wird. In der Gewässerordnung des Vereins sollte das Spinnfischen während der Raubfischschonzeit geregelt sein (so auch an unseren Verbandsgewässern)! Falls nicht,  erkundige Dich bitte immer im Vorhinein bei dem Fischereirechtsinhaber, ob das aktive Angeln mit Wurm während der Raubfischschonzeit auf Barsche erlaubt ist.

Da insbesondere nestbewachende Zander auch mit einem aktiv geführten Wurm vom Nest gefangen werden können, macht ein allumfassendes Spinnfischverbot in der Raubfischschonzeit zur nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Gewässer durchaus Sinn. Mehr Infos hierzu findest Du auch hier in unserem Faktencheck zum Zander.

 

 

 

 

 

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