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Gibt es in Niedersachsen ein generelles Spinnfischverbot in der Raubfischschonzeit?

Letztes mal geändert: 15. Februar 2024

Nein, weder über das niedersächsische Fischereigesetz noch über die niedersächsische Binnenfischereiordnung wird das Spinnfischen bzw. ein Spinnfischverbot als solches explizit geregelt. Es gelten jedoch immer mindestens die gesetzlichen Vorgaben (Schonmaße, Schonzeiten) zur Schonung von Raubfischen (insbesondere von Hecht und Zander).

Da diese gesetzlichen Mindestvorgaben für viele Fischarten nicht ausreichend sind, um die Bestände langfristig nachhaltig zu bewirtschaften, gelten in den meisten Vereinen zusätzliche Vorgaben zur Schonung der heimischen Fischarten (insbesondere der Raubfischarten). Hierunter fällt auch das Spinnfischverbot, welches in vielen Vereinen und auch an den Verbandsgewässerm während der Raubfischschonzeit vorgegeben ist. Die Vorgaben des Fischereirechtsinhabers sind für Dich verpflichtend, Du solltest Dich also immer im Vorhinein über diese Regelungen informieren.

Meist finden sich die aktuellen Gewässerordnungen auf den Webseiten der bewirtschaftenden Vereine. Eine Liste unserer Mitgliedsvereine mit den jeweiligen Webseiten findest Du hier.

Warum ein temporäres Spinnfischverbot insbesondere in Gewässern mit einem Zanderbestand Sinn macht und viele weitere wertvolle Informationen rund um den Zander findest Du hier in unserem Faktencheck.

 

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