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Ist Catch & Release Angeln (C&R) in Niedersachsen erlaubt?

Letztes mal geändert: 13. November 2024

Zum Thema Catch and Release finden sich keine Aussagen in der niedersächsischen Fischereigesetzgebung (Fischereigesetz, Binnenfischereiordnung), sodass das Thema überwiegend im Kontext des Tierschutzgesetzes betrachtet werden muss. Übersetzt aus dem Englischen beschreibt C&R den Vorgang des Fangens und Freilassen eines Fisches. Die Gründe für C&R können vielfältig sein: Werden ganzjährig geschützte, untermaßige oder geschonte Fische gefangen, müssen diese per Gesetz zurückgesetzt werden. Auch dieser Vorgang fällt unter den Begriff C&R.

In Niedersachsen gibt es in der Fischereigesetzgebung kein explizites Entnahmegebot fischereirechtlich entnahmefähiger Fische. So kann auch ein ungewollter Beifang (z.B. ein Kaulbarsch oder Brassen beim Aalangeln) selbstverständlich zurückgesetzt werden, wenn der Angler für den Beifang keine sinnvolle Verwertung hat. Der ausschließliche Fang entnahmefähiger Zielfische ist in der Praxis am Wasser ohnehin nicht möglich.

Mit Blick auf die ökologische Bedeutung großer Laichfische, kann auch das Zurücksetzen großer, für den Bestand überproportional wichtiger Fische aus Hegegründen sinnvoll sein, auch wenn die großen Fische z.B. nicht durch ein Entnahmefenster generell geschont sind.

Problematisch kann das ausschließliche Angeln ohne jegliche Verwertungsabsicht des Fanges sein. Dieses sogenannte totale C&R, häufig mit dem Ziel verbunden möglichst kapitale Fische zu fangen, um sie anschließend zurückzusetzen (Trophäenangeln), ist aus tierschutzrechtlicher Sicht verboten (§17 Tierschutzgesetz).

Die rechtliche Einschätzung eines C&R Vorganges im Kontext des Tierschutzgesetzes ist eine juristische Einzelfallentscheidung, bei der die Begleitumstände des C&R Vorganges wie z.B. die Verweildauer des Fisches an Land berücksichtigt werden. Für das tierschutzkonforme Angeln ist letztendlich immer der einzelne Angler verantwortlich.

Das Zurücksetzen großer Flussbarsche kann sich positiv auf den Fischbestand auswirken, da große Barsche den Bestand jüngerer Artgenossen sehr effektiv ausdünnen können und somit der Verbuttung des eigengen Bestandes entgegenwirken.

 

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