Nein. Die Verwendung lebendiger Köderfische wird über das Tierschutzgesetz (§1 und §17) geregelt und ist in Deutschland verboten. Das Angeln mit lebendigem Köderfisch wird als Tierquälerei (§ 222 StGB) gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Nach § 59 des NFischG kann die Verwendung von lebendigen Köderfischen weiterhin zur Entziehung des Fischereischeines führen.