Skip to main content
search

Mit wie vielen Angeln und Anbissstellen darf ich in Niedersachsen angeln?

Letztes mal geändert: 15. April 2024

Die Anzahl der erlaubten Angelruten und Anbissstellen wird durch den Fischereirechtsinhaber geregelt. Ausführungen dazu findest Du in der Regel in der jeweiligen Gewässerordnung. An den meisten Gewässern ist die Angelei mit 2 oder 3 Ruten pro Fischereierlaubnisinhaber gestattet. Häufig wird bei der Anzahl der zulässigen Ruten weiterhin zwischen Raubfischruten und Friedfischruten unterschieden (Beispiel: Anzahl zulässiger Ruten = 3 davon nur 2 Raubfischruten). Bei der aktiven Angelei (Spinn- und Fliegenfischen) darf häufig – so auch an den AVN Verbandsgewässern – nur eine Rute mit einer Anbissstelle eingesetzt werden.

Wenn die Anzahl der Ruten nicht über eine Gewässerordnung geregelt ist, wie z.B. in den frei beangelbaren Küstengewässern (mehr zu Küstengewässern hier), dürfen nur so viele Ruten eingesetzt werden, wie ständig durch den Angler beaufsichtigt werden können. Bei einem Biss muss der Angler unmittelbar reagieren können.

 

Bei der aktiven Angelei (Spinn- und Fliegenfischen) ist häufig nur eine Rute mit einer Anbissstelle zulässig.

 

 

Schlagwörter:
War der Artikel hilfreich?
Zugriffe: 911
Close Menu

© Anglerverband Niedersachsen e.V.