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Muss ich jeden einzelnen Fisch in die Fangstatistik eintragen?

Grundsätzlich freuen wir uns über jeden in der Fangstatistik gemeldeten Fisch mit Individuallänge (auch wenn es sich um einen untermaßigen Fisch handelt, der zurück gesetzt wurde). Für Fischarten mit Entnahmebegrenzung (Aal, Brasse, Flussbarsch, Hecht, Karpfen, Quappe, Schleie, Zander) ist das Eintragen jedes einzelnen entnommenen bzw. zurückgesetzten übermaßigen Fisches verpflichtend.

Bei Fischarten bei denen Massenfänge ähnlich großer Fische häufig vorkommen, wie z. B. bei Schwarzmundgrundeln, Rotaugen oder Ukeleien, reicht allerdings eine zusammengefasste Angabe aus. Gib hierbei bitte die Gesamtanzahl und die durchschnittliche Länge oder einen Längenabschnitt der gefangenen bzw. entnommenen Tiere an.

Beispiel:

Du fängst zehn Rotaugen diese waren zwischen zwölf und fünzehn Zentimeter lang. In diesem Fall trägst Du in Deine Fangstatistik neben dem Angeltag und dem Gewässerabschnitt folgendes ein:  10 x Rotauge  (⌀ 13,5 cm /12 -15 cm) ein.