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Schonzeiten, Mindestmaße, Entnahmefenster: Wo finde ich Informationen, was an welchem Gewässer gilt?

Letztes mal geändert: 9. April 2024

Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße werden über die niedersächsische Binnenfischereiordnung bzw. in den Küstengewässern über die niedersächsische Küstenfischereiordnung vorgegeben. Außerdem musst Du bei der Angelfischerei in den Küstengewässern weiterhin die Vorgaben der EU (z. B. für den Wolfsbarsch) beachten.

Wenn Du, wie die meisten Angler an den Binnengewässern angelst, dann musst Du weiterhin die genauen Vorgaben in der Gewässerordnung des Vereins bzw. des Fischereirechtsinhabers beachten. Hier werden häufig weitere Regeln, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen (wie z.B. Entnahmefenster) festgelegt, die Du unbedingt beachten solltest.

Die Gewässerordnung wird Dir in der Regel beim Kauf der Fischereierlaubnis ausgehändigt.

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