Die neuen Sperrbereiche (z. B. im Hafenbecken von Salzgitter) basieren auf dem aktuell gültigen Pachtvertrag, der mit der WSV abgeschlossen wurde.
Die Fischereirechte wurden für diese, rot-markierten Bereiche leider nicht mitverpachtet. Daraus folgt, dass der AVN keine rechtliche Grundlage besitzt, um das Angeln an diesen Bereichen mit der AVN MLK Erlaubnis freizugeben.