Ein Entnahmelimit bzw. ein Baglimit gibt an, wieviele Fische einer bestimmten Fischart in einem bestimmten Zeitraum (meist innerhalb eines Tages) entnommen werden dürfen. In der Regel gelten diese Entnahmelimits für sog. “Edelfische” (Aal, Bachforelle, Hecht, Karpfen, Schleie und Zander). Diese fischereilichen Vorgaben sind deswegen wichtig, damit nicht zu viele Tiere einer Art herausgefangen werden, was zu einer Überfischung des Fischbestandes führen würde (Bestandsschutz).
Teilweise beziehen sich Entnahmelimits auch auf Fischentnahmen in unterschiedlichen Zeiträumen und wirken so in Kombination. So musst Du bei der Entnahme an manchen Gewässern auch die Gesamtmenge in den jeweiligen, höheren Zeiträumen (Woche/Monat/Jahr) beachten. Wie genau das Entnahme- bzw. Baglimit ausgestaltet ist, entnimmst Du dem jeweiligen Erlaubnisschein bzw. der Gewässerordnung. In der niedersächsischen Fischereigesetzgebung finden sich keine Vorgaben zu den Entnahmelimits, es gibt jedoch für bestimmte Meeresfische (z. B. für den Wolfsbarsch und den Dorsch) europäische Vorgaben die jährlich neu vorgegeben werden.
Beispiele:
1) Am Steinhuder Meer (Verbandsgewässer des Anglerverbandes Niedersachsen) dürfen gemäß Gewässerordnung nur zwei Raubfische (Hecht und/oder Zander)/Tag, maximal vier Raubfische in der Woche, maximal sechs Raubfische im Monat und maximal zehn Raubfische im Jahr entnommen werden. Du musst bei Deiner täglichen Fischentnahme also auch beachten, dass Du die Maximalentnahmen der jeweils größeren Zeiträume nicht überschreitest.
2) An der Nordseeküste bzw. in den niedersächsischen Küstengewässern gilt für den Wolfsbarsch ein maximales Entnahmelimit von zwei maßigen Wolfsbarschen/Tag. Ein Wochen-, Monats- oder Jahresbaglimit besteht für diese Art nicht.