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Was ist ein Küchen- oder Entnahmefenster?

Letztes mal geändert: 13. November 2024

Bei einem Küchen- oder Entnahmefenster handelt es sich um eine fischlängenbasierte Schonbestimmung, bei der nur Individuen einer Art in einem definierten Größenbereich entnommen werden dürfen. Zu kleine, unter dem (gesetzlichen) Mindestmaß als auch zu große Fische, über einem definierten Maximalmaß müssen von allen Anglern schonend zurückgesetzt werden. Ziel eines Entnahmefensters ist die Schonung großer Laichfische. Das Vorhandensein großer Laichfische kann sich positiv auf die Fischbestände auswirken, da die großen Weibchen in der Regel mehr überlebensfähige Nachkommen produzieren als kleine, gerade maßige Fische. Insbesondere bei einem hohen Angeldruck kann die Schonung großer Laichfische wichtig sein.

Der AVN hat z.B. im Elbe-Seitenkanal ein Entnahmefenster für den Zander eingeführt. Kleine Zander unter 45 cm müssen ebenso zurückgesetzt werden wie große Zander über 75 cm. Es dürfen also nur Fische im Küchenfenster zwischen 45 und 75 cm entnommen werden. Ob eine Entnahmefenster-Regelung für bestimmte Fischarten in einem Gewässer existiert, erfährst Du in der jeweiligen Gewässerordnung.

Praxisbeispiel Entnahmefenster: Am ESK gilt das Entnahmefenster für den Zander - untermaßige und übermaßige Zander müssen schonend zurück gesetzt werden.

Praxisbeispiel Entnahmefenster: Am ESK gilt das Entnahmefenster für den Zander – untermaßige und übermaßige Zander müssen schonend zurück gesetzt werden.

 

Im Niedersächsischen Fischereigesetz und in der Binnenfischereiordnung finden sich keine Ausführungen zum Entnahmefenster (Informationen zu den Niedersächsischen Fischereigesetzen findest Du hier). Der Fischereiberechtigte kann also über die Einführung eines Entnahmefensters entscheiden, welches aber in jedem Falle fachlich begründet sein muss (Erforderlichkeit, nur für selbstreproduzierende Fischarten, etc.).

Da das Entnahmefenster nicht für jede Fischart und auch nicht in jedem Gewässer zielführend ist, sollte man sich im Vorhinein über die möglichen Auswirkungen dieser Hegemaßnahme informieren.

Gerne unterstützen wir Euren Verein bei der Planung vor der möglichen Einführung eines Entnahmefensters.

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