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Was ist ein Maximalmaß?

Letztes mal geändert: 4. Februar 2025

Das Maximalmaß ist eine längenbasierte Schonbestimmung, bei der festgelegt wird (z. B. über die Gewässerordnung), dass Fische einer Art nur bis zu einer bestimmten Größe entnommen werden dürfen. Zu große Fische über dem Maximalmaß müssen schonend zurückgesetzt werden. Das Maximalmaß wird z.B. für die Schonung großer Flussbarsche verwendet. So dürfen in den AVN Gewässern Elbe-Seitenkanal und Mittellandkanal Flussbarsche nur bis zu einer Größe von 40 cm entnommen werden. Da die Flussbarsche in Niedersachsen kein gesetzliches Mindestmaß haben, und kleine Barsche in der Regel nicht durch ein Mindestmaß geschont werden müssen, werden durch ein Maximalmaß selektiv die ökologisch wichtigen Großbarsche geschont. Gibt es neben einem Maximalmaß auch ein Mindestmaß, spricht man von einem Entnahmefenster.

Große Flussbarsche können durch ein Maximalmaß effektiv geschont werden.

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