Die Flugangelprüfung bzw. der Fliegenfischerschein wird in manchen Vereinen/von manchen Fischereirechtsinhabern als Voraussetzung zur Angelei insbesondere an Salmonidengewässern gefordert. Bei der Flugangelprüfung wird in erster Linie der ordnungsgemäße Umgang mit der Fliegenrute geprüft.
Fischereigesetzlich gibt es in Niedersachsen keine Regelung zur Flugangelprüfung, die Flugangelprüfung wird dementsprechend nicht als Ersatz zur Fischerprüfung anerkannt. Um also an Gewässern angeln zu können, an denen die Flugangelprüfung als eine Voraussetzung gesehen wird, benötigt man in der Regel weiterhin die Fischerprüfung bzw. den Fischereischein.
Die Flugangelprüfung wird in der Regel von den Vereinen abgenommen, bei denen der Fliegenfischerschein als Voraussetzung für die Angelei an den Vereinsgewässern gilt. Die Prüfung kann nicht beim Anglerverband Niedersachsen abgelegt werden.