Die Gewässerordnung wird durch den Fischereirechtsinhaber (i.d.R. der Angelverein, Verband, Fischereigenossenschaft) festgelegt und gibt vor, welche Regeln beim Angeln an den jeweiligen Gewässern zu beachten sind.
Neben detaillierten fischereilichen Vorgaben zu Schonmaßen, Schonzeiten, Entnahmelimits, Entnahmefenstern etc. (in der Regel werden die gesetzlichen Mindestvorgaben der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung zu Mindestmaßen, Schonzeiten deutlich erweitert) und zugelassenen Fanggeräten werden hier weiterhin genauere Bestimmungen zu den beangelbaren Gewässerabschnitten, Schongebieten aber auch zum Verhalten beim Angeln gemacht.
Als Vereinsmitglied/Käufer eines Fischereierlaubnisscheines akzeptierst Du die Vorgaben des Fischereirechtsinhabers und bestätigst somit, dass Du Dich an die Vorgaben hältst. Verstöße gegen die Gewässerordnung können dazu führen, dass Du zukünftig keine neue Fischereierlaubnis von dem Fischereirechtsinhaber erhältst.