Das Angeln wird – als ein Teil der Fischerei – grundsätzlich über das niedersächsische Fischereigesetz geregelt.
Die Umsetzung des Fischereigesetzes geschieht an Binnengewässern über die niedersächsische Binnenfischereiordnung und in Küstenbereichen über die niedersächsische Küstenfischereiordnung.
In den Küstengewässern gelten weiterhin Vorgaben der EU, eine Zusammenfassung findest Du hier. Die Entnahme von Wolfsbarschen wird gesondert über eine EU Verordnung geregelt. Auch das ganzjährige Aal-Fangverbot für die Freizeitfischerei in Küstengewässern basiert auf einer EU Verordnung.
Neben den fischreirechtlichen Vorgaben müssen beim Angeln grundsätzlich auch die Vorgaben des Tierschutzgesetzes eingehalten werden. Im Tierschutzgesetz wird die gesetzliche Grundlage zum Umgang mit Tieren (u.a. Fischen und Krebstieren) vorgegeben. Hier wird definiert, dass ein vernünftiger Grund vorliegen muss, um einem Tier (u.a. Fischen und Krebstieren) Schmerzen, Leiden oder Schäden zu zufügen. Weiterhin werden hier und in der Tierschutzschlacht Verordnung die gesetzlichen Vorgaben zum tierschutzgerechten Umgang und zum Betäuben und Töten von Tieren definiert.
Bitte beachte:
- In der Binnenfischereiordnung und Küstenfischereiordnung finden sich nur die gesetzlichen Mindestanforderungen (z.B. bei Mindestmaßen und Schonzeiten). Diese Mindestanforderungen haben die meisten Vereine bzw. Gewässerbewirtschafter aus biologischen und ökologischen Gründen in ihren Gewässerordnungen erhöht bzw. ergänzt, um unsere Fischbestände und Ökosysteme nachhaltig zu managen. Du solltest also beim Angeln in jedem Fall neben den grundsätzlichen, gesetzlichen Vorgaben auch die Vorgaben der jeweiligen Gewässerordnung beachten.
- Die Fischerei und der Aufenthalt in der Natur kann weiterhin durch naturschutzrechtliche Vorgaben eingeschränkt sein – mehr dazu findest Du hier.