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Welche gesetzlichen Schonbestimmungen gelten in Niedersachsen für die Quappe?

Letztes mal geändert: 13. November 2024

Die Quappe (Lota lota) wird nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (Binnenfischereiordnung, 1989)  in Niedersachsen nur durch ein Mindestmaß (35 cm) geschont. Eine Schonzeit besitzt die Quappe in Niedersachsen derzeit nicht – um die Quappe jedoch insbesondere während der Laichzeit zu schützen, empfehlen wir, sie nicht gezielt im Januar und Februar zu beangeln.

Bitte beachte, dass dies nur die gesetzlichen Vorgaben sind – meist gelten in den Gewässerordnungen des Gewässerbewirtschafters/Vereines weitere Vorgaben, die zwingend zu beachten sind.

Nach der aktuellen Roten Liste wird die Quappe als in Niedersachsen gefährdete Fischart eingestuft (LAVES, 2023), der AVN setzt sich durch eines seiner Artenschutzprojekte für den Arterhalt der einzigen Süßwasserdorschart ein.

Die Quappe wird in Niedersachsen als gefährdete Fischart eingestuft.

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