Da es in Niedersachsen keine Fischereiabgabe gibt, ist der Fischereischein (Angelschein) lebenslang gültig, solange Dein Erstwohnsitz in Niedersachsen liegt. Beim Umzug mit Wechsel Deines Erstwohnsitzes in ein anderes Bundesland musst Du Dir in der Regel einen neuen Fischereischein ausstellen lassen. In den meisten anderen Bundesländern musst Du eine jährliche Fischereiabgabe zahlen, damit Dein Fischereischein gültig bleibt.