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Wo und wann darf man in Niedersachsen auf Aal angeln?

Letztes mal geändert: 1. Juli 2024

Hinweis: Dies ist der Stand vom 16.04.2024. Prüfe selbst, ob diese Information die aktuellste ist und was in Deinem Angelgewässer gilt. Denn bei Fehlverhalten am Wasser übernimmst Du die Verantwortung!

Und nun zur Frage:
Aufgrund der schlechten Bestandssituation gilt, basierend auf der Entscheidung des Fischereirates der EU, weiterführend für das Jahr 2024 ein totales Fangverbot für die Freizeitfischerei in Meeres- und Küstengewässern – also auch entlang der gesamten niedersächsischen Nordseeküste. Rechtliche Grundlage dafür ist die Verordnung (EU) 2024/257 DES RATES vom 10. Januar 2024.

Dazu gehören auch Brackgewässer, Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer.

In Niedersachsen sind das nach Nds. Fischereigesetz (Anl. 1 zu § NFischG):
ELBE – flussabwärts der Landesgrenze Richtung Hamburg
OSTE – flussab der nördlichen Grenzen der Feldmark “Oberndorf”
WESER – flussab der Landesgrenze Richtung Bremen (Stadtgrenze Bremen) HUNTE – flussab der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück EMS – flussab der Papenburger Schleuse
LEDA – flussab des Sperrwerkes
Und natürlich die NORDSEE.

Diese Karte hat unser Kollege Ralf Gerken für Dich erstellt, sie ist nicht rechtsverbindlich.

Weitere Bestimmungen zum Aalfang in Binnengewässern
Beachte unbedingt weitere Regeln, die Du beim Erwerb eines Erlaubnisscheins („Angelkarte“) für das jeweilige Angelgewässer bekommst.

 

Positionierung des AVN zum Aalfangverbot
Der AVN findet den Schutz der Aale sehr wichtig und setzt sich auch selbst aktiv dafür ein (siehe Projekt Aal). Trotzdem haben wir an dem o. g. Beschluss einige Kritikpunkte. Diese findet Ihr hier:

AVN Position: Aalfangverbot Dezember 2022

 

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