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Informationen zur künftigen Verpachtung und Beangelung Mittellandkanal

Liebe AVN-Mitglieder,

aktuell erreichen uns viele Anfragen zur zukünftigen Beangelung des Mittellandkanals (MLK). Zum Ende des Jahres 2024 läuft der bisherige Pachtvertrag mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) aus. Uns liegt bis dato jedoch noch kein neuer Pachtvertrag seitens der WSV vor. Hier ein paar Worte zur Klärung.

Ausgangslage (Stand 11.12.2024)

Aktuell ist der AVN Hauptpächter der ca. 160 kilometerlangen Mittellandkanalstrecke von Sachsenhagen bis Wolfsburg inklusive seiner Stichkanäle (vgl. Abb.). Bisher hat der AVN das Fischereirecht mit allen Rechten und Pflichten (Besatz, Fischereiaufsicht etc.) aufgesplittet in Teilabschnitte an einzelne Vereine/Interessengemeinschaften unterverpachtet. Die bisherige Regelung der Unterverpachtung dieser Teilabschnitte an einzelne AVN Vereine wurde von Vereinen kritisiert, die keinen direkten Zugang zum Kanal haben. Dem AVN wurden rechtliche Schritte gegen die aktuelle Regelung angekündigt, sollte diese auch zukünftig Bestand haben. Daraufhin hat der AVN einen Rechtsanwalt zur rechtlichen Einschätzung der jetzigen Regelung beauftragt.

Die aktuelle Stückelung der Kanalstrecke mit einer Privilegierung einzelner Vereine stellt nach dieser juristischen Einschätzung eine Ungleichbehandlung unserer AVN Vereine dar, was die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des AVN gefährden kann. Der AVN ist zudem entsprechend Satzung (§2 Abs. 1j) verpflichtet, die Fischereirechte beziehungsweise eine anglerische Nutzung des MLK langfristig für alle Verbandsmitglieder zu sichern. Auch die aktuelle fischereiliche Bewirtschaftung, mit unterschiedlichen Schonbestimmungen für Fische im gleichen Gewässer, ist aus fischereilicher Sicht problematisch. Der AVN ist bestrebt eine Lösung anzubieten, die allen seinen Mitgliedsvereinen einen Zugang zur gesamten MLK Strecke gewährleistet.

 Wie geht es weiter?

Wenn eine Beangelung des MLK wieder möglich sein sollte, würden wir euch Mitgliedsvereinen zwei Modelle anbieten, womit eure Mitglieder zukünftig die gesamte Kanalstrecke von ca. 160 Kilometern (inklusive der Stichkanäle) beangeln könnten.

Modell 1: Pauschalbetrag für 5€ pro Mitglied pro Jahr

Jeder AVN-Verein könnte für einen Pauschalbetrag von 5 € pro Mitglied und Jahr für alle seine Mitlieder ein Kartenkontingent erwerben, was mit nur einer Fischereierlaubnis eine Beangelung der 160 Kilometer ermöglichen würde.

Modell 2: Individualkarten

Würde der AVN-Verein nicht die Option des Erwerbs eines Kartenkontingents in Anspruch nehmen, könnten AVN-Mitglieder einzeln – für 35 € – eine Karte erwerben. Weiterhin ist auch angedacht, Tages- und Wochenkarten auszugeben.

Mehr Informationen findet ihr in dieser pdf-Datei.

Wir bitten um Verständnis, dass wir erst finale Ergebnisse zur Beangelung für 2025 kommunizieren können, wenn ein Pachtvertrag vorliegt.

Euer AVN

 

 

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