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Darf ich in Bachoberläufen bzw. an kleinen Gewässern auch ohne Fischereierlaubnis angeln?

Darf ich in Bachoberläufen bzw. an kleinen Gewässern auch ohne Fischereierlaubnis angeln?

Achtung - bitte beachte: grundsätzlich liegt in Niedersachsen an jedem Oberflächengewässer (unabhängig von seiner Größe) - mit Ausnahme der Nds. Küstengewässer -  ein Fischereirecht vor. Du brauchst daher immer die Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers, bevor Du an einem Gewässer angeln darfst,…
a.maday@av-nds.de
22. Februar 2024
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