Welche Schonzeiten und Schonmaße sind in Niedersachsen für Raubfische (Bachforelle, Flussbarsch, Hecht, Lachs, Meerforelle, Quappe, Rapfen, Zander, Wels) in Binnengewässern gesetzlich vorgeschrieben?
Die Schonzeiten und Schonmaße werden für die verschiedenen Fischarten über die niedersächsische Binnenfischereiordnung festgelegt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind für jeden Gewässerbewirtschafter und auch für jede Anglerin und jeden Angler verpflichtend - sie gelten in den Binnengewässern somit als "Mindeststandard". Bitte…
Andreas Maday6. Februar 2024