Hecht, Wolfsbarsch und im März auch der Zander: Sie alle haben jetzt oder in wenigen Wochen Schonzeit. In diesem Beitrag haben wir für Euch Antworten auf häufige Fragen zum Thema erstellt. Stöbert auch sonst gerne in unserem FAQ-Bereich (FAQ = Häufige Fragen).
Warum Schonzeiten?
Ein Zander bewacht seine Laichgrube. © Florian Möllers
Schonzeiten umfassen die Laichzeit. In dieser Zeit darfst Du die Tiere nicht beangeln und musst sie beim versehentlichen Fang zurücksetzen. Denn wir wollen, dass die Laichtiere sich erfolgreich vermehren können und somit immer genügend Fische in den Bestand nachwachsen. Auch macht es Sinn, die Wochen vor der Laichzeit noch mit einzubeziehen. Denn Laichlaune macht offenbar nervös: Viele Fische legen bereits vor dem Akt der Vermehrung eine erhöhte Schwimmaktivität an den Tag oder schnappen aggressiver nach Ködern. Fischarten, die Brutpflege betreiben (z. B. Zander), sollten wir auch nach der Laichzeit noch in Ruhe lassen. So laufen wir nicht Gefahr, engagierte Elterntiere (beim Zander sind es die Väter) von ihren Nestern zu entfernen.
Infos zu aktuellen Regelungen
Hechte haben seit dem 1. Februar Schonzeit. © Florian Möllers (AVN)
Welche Schonzeiten und Schonmaße sind in Niedersachsen für Raubfische (Bachforelle, Flussbarsch, Hecht, Lachs, Meerforelle, Rapfen, Zander, Wels) gesetzlich vorgeschrieben?
Wolfsbarsche haben seit dem 1. Februar Schonzeit. © Matthias Emmrich (AVN)
Welche Entnahmeregelungen (Schonzeit, Schonmaß und Entnahmelimit) gelten für den Wolfsbarsch an der niedersächsischen Nordseeküste?
Es gibt kein generelles Spinnfischverbot, viele Anbeglevereine verzichten während der Raubfischschonzeit aber freiwillig darauf. © Florian Möllers (AVN)
Gibt es in Niedersachsen ein generelles Spinnfischverbot in der Raubfischschonzeit?
Noch mehr Fragen?
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Entdecke hier auf unserer Homepage in der Infothek den FAQ-Bereich mit vielen Antworten zu Themen rund ums Angeln in Niedersachsen. Die Einträge werden von uns im Laufe der Zeit erweitert.