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Änderung der Fischereiordnung für den
(1) DÜMMER und das
(2) STEINHUDER MEER
Neue Schutzgebietsausweisungen an der
(3) ELBE
Bitte unbedingt beachten:
Fangmeldungen abgeben!

Grundsätzlich wird ab diesem Jahr im hejfish-System vor jedem Kauf nach der Abgabe der wahrheitsgemäßen Fangmeldung gefragt.

Ein Kauf von Gastkarten ohne Abgabe der Fangmeldung einer vorherigen Fischereierlaubnis an unseren Verbandsgewässern ist nicht mehr möglich.
Hejfish bietet die Möglichkeit, vor dem Kauf die Fangmeldung einzugeben.

Die Eingabe postalisch oder per Email eingesandter Fangmeldungen beim AVN kann Zeit in Anspruch nehmen. Mit der Folge, dass eine Freischaltung zum erneuten Kartenkauf nur mit einer Verzögerung gewährt werden kann. Bitte nutzt daher die Möglichkeit, Eure Fänge online einzutragen!
Die Meldung Eurer Fänge dauert nur wenige Minuten. Ihr erreicht die Maske über diesen link, oder wenn Ihr ins System eingeloggt seid über Eure Kartenkäufe.

Der Kauf vergünstigter Erlaubnisscheine ist nur noch nach dem Hochladen des AVN /AV HH Mitgliedsausweises mit aktueller Jahresmarke möglich!
 Die Jahresmarken werden i.d.R. zeitnah von den Vereinen herausgegeben.

Bitte denkt außerdem daran, dass ALLE ENTNOMMENEN FISCHE MIT IHREN INDIVIDUELLEN LÄNGEN eingetragen werden müssen!

 

(1) DÜMMER

• Zander ganzjährig geschont, KEINE Entnahme!, gefangene Zander müssen so schonend wie nur möglich zurückgesetzt werden
• ALLE entnommenen Fische müssen mit ihrer individuellen Länge in die Fangliste eingetragen werden
• Ausgabe von vergünstigten Erlaubnisscheinen nur nach Hochladen des gültigen AVN / AV HH Ausweises in das hejfish-System
• Ausgabe von Erlaubnisscheinen nur nach Abgabe einer gültigen Fangmeldung für das Vorjahr
Kostenanpassung Erlaubnisscheine
Tagesskarte a) Mitglieder (AVN / AV HH): 10,00 EURO
b) Gastangler: 15,00 EURO
Bootsgebühr für a) Jahreskarte (nur AVN / AV HH-Mitglieder), NEU: 20,00 EURO
b) Tageskarte: 5,00 EURO (AVN / AV HH-Mitglieder), 7,50 EURO (Gastangler)

(2) STEINHUDER MEER

Zur Schonung und nachhaltigen Nutzung der Raubfischbestände im Steinhuder Meer gelten folgende Neuerungen:
• nur noch zwei Einzelhaken/Raubfischrute erlaubt bei Angelei mit Naturködern
• nur noch zwei Raubfischruten bei drei Ruten maximal
• Kescherpflicht mit den nötigen Abmessungen für die Zielfischart
• neue Entnahmelimits:
Hecht & Zander: insgesamt maximal 2 Stück / Tag!
(Bsp. 2 Hechte ODER 2 Zander ODER 1 Hecht + 1 Zander)
maximal 4 Hechte&Zander / Woche, (Bsp. 3 Hechte + 1 Zander)
maximal 6 Hechte&Zander / Monat, (Bsp. 2 Hechte + 4 Zander)
maximal 10 Hechte&Zander / Jahr (Bsp. 3 Hechte + 7 Zander)
Flussbarsch: 15 Stück / Tag, davon maximal 2 Flussbarsche über 40 cm
• ALLE entnommenen Fische müssen mit ihrer individuellen Länge in die Fangliste eingetragen werden
• Ausgabe von vergünstigten Erlaubnisscheinen nur nach Hochladen des gültigen AVN / AV HH Ausweises in das hejfish-System
• Ausgabe von Erlaubnisscheinen nur nach Abgabe einer gültigen Fangmeldung für das Vorjahr
Kostenanpassung Erlaubnisscheine
Tagesskarte a) Mitglieder (AVN / AV HH): 10,00 EURO
b) Gastangler: 15,00 EURO
Bootsgebühr Tageskarte: 5,00 EURO (AVN / AV HH-Mitglieder), 7,50 EURO (Gastangler)
Weiterhin gilt:
Woche: Montag – Sonntag (00:00 – 24:00Uhr)
Monat: vom ersten jedes Monats bis zum kalendarischen Ende des Monats
Die Angelei von den Stegen ist verboten.
Verstöße werden entsprechend der Gewässerordnung geahndet.

(3) ELBE

Über die Naturschutzverordnung wurden neue Erholungszonen II (für die Natur) an der Elbe bei Tespe geschaffen.
Diese Zonen dürfen nur vom 15.06. – 31.03. eines jeden Jahres betreten werden.
Vom 01.04. bis 14.06. besteht ein Betretungsverbot!
Die Zonen sollen zeitnah durch die Naturschutzbehörde ausgeschildert werden.
Ergänzung Fangstatistik
Jetzt können auch Wolgazanderfänge gemeldet werden.
Solltet Ihr einen Wolgazander in der Elbe fangen, entnehmt diesen bitte und kontaktiert uns: 
info@av-nds.de.
An uns eingesandte Wolgazander belohnen wir mit einem Gummi-Köder-Paket.
Neue Schutzgebietsausweisung bei Tespe – bitte beachten!

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